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OLG Brandenburg, 11.08.2020 - 9 UF 131/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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Verfahrensgang
- AG Oranienburg, 15.06.2020 - 35 F 61/20
- OLG Brandenburg, 10.08.2020 - 9 UF 131/20
- OLG Brandenburg, 11.08.2020 - 9 UF 131/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.02.2011 - XII ZB 241/09
Sorgerechtsregelungsverfahren: Beschwerdebefugnis der Großeltern
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.08.2020 - 9 UF 131/20
Nach - verfassungsgerichtlich gebilligter - gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, FamRZ 2011, 552 und 2013, 1380 ; BVerfG, FamRZ 2014, 1435 und 1843 - jeweils zitiert nach juris) steht selbst nahen Verwandten, die ggf. sogar zeitweise in die alltägliche Betreuung eines minderjährigen Kindes eingebunden waren, ein eigenes Beschwerderecht nicht zu, wenn sie im Falle des Wegfalls des persönlichen Sorgerechts der Eltern (durch Tod oder Entzug des Sorgerechts) ihr Ziel, als Vormund oder Ergänzungspfleger des Kindes eingesetzt zu werden, weiterverfolgen wollen.Nur in diesem Fall steht auch ihnen in diesem Bereich der Schutz aus Art. 6 Abs. 2 GG zu (BGH, FamRZ 2011, 552 , der selbst für diesen Fall ausdrücklich offen gelassen hat, ob daraus allein eine generelle Beschwerdeberechtigung erwachsen kann).
Die Großeltern sind insoweit durch § 1632 Abs. 4 BGB geschützt (BGH, FamRZ 2011, 552 m.w.N.).
- BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13
Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.08.2020 - 9 UF 131/20
Nach - verfassungsgerichtlich gebilligter - gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, FamRZ 2011, 552 und 2013, 1380 ; BVerfG, FamRZ 2014, 1435 und 1843 - jeweils zitiert nach juris) steht selbst nahen Verwandten, die ggf. sogar zeitweise in die alltägliche Betreuung eines minderjährigen Kindes eingebunden waren, ein eigenes Beschwerderecht nicht zu, wenn sie im Falle des Wegfalls des persönlichen Sorgerechts der Eltern (durch Tod oder Entzug des Sorgerechts) ihr Ziel, als Vormund oder Ergänzungspfleger des Kindes eingesetzt zu werden, weiterverfolgen wollen. - BGH, 26.06.2013 - XII ZB 31/13
Auswahl des Vormunds: Beschwerdeberechtigung der Großeltern; Zulässigkeit der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.08.2020 - 9 UF 131/20
Nach - verfassungsgerichtlich gebilligter - gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, FamRZ 2011, 552 und 2013, 1380 ; BVerfG, FamRZ 2014, 1435 und 1843 - jeweils zitiert nach juris) steht selbst nahen Verwandten, die ggf. sogar zeitweise in die alltägliche Betreuung eines minderjährigen Kindes eingebunden waren, ein eigenes Beschwerderecht nicht zu, wenn sie im Falle des Wegfalls des persönlichen Sorgerechts der Eltern (durch Tod oder Entzug des Sorgerechts) ihr Ziel, als Vormund oder Ergänzungspfleger des Kindes eingesetzt zu werden, weiterverfolgen wollen.